Beteiligung an der Hamburger VHS

Beteiligung der Teilnehmenden an der Arbeit der Hamburger Volkshochschule

Die VHS ermöglicht ihren Teilnehmenden die aktive Teilhabe an der Gestaltung und Weiterentwicklung der „VHS-Arbeit“ vor Ort. Sie unterstützt diesen Prozess durch ein geregeltes Verfahren der Beteiligung.
Hierzu gehört auf regionaler und Bereichsebene* (Grundbildung und Deutsch als Fremdsprache) die Wahl von Kurssprecher/innen, von Teilnehmervertreter/innen, die Zusammenarbeit mit den gewählten Vertreter/innen in der Kurssprecherversammlung und Regional- bzw. Bereichskonferenz, auf VHS-Gesamtebene in Treffen mit der VHS-Leitung.

Die gewählten Kurssprecher/innen sind erste Ansprechpartner für Anregungen von Seiten der Teilnehmenden und Vermittler bei Problemen und Konflikten im Kurs zwischen Teilnehmenden und Kursleitenden oder gegenüber den Mitarbeitenden der Volkshochschule. Die gewählten Teilnehmervertreter/innen haben die Möglichkeit, stellvertretend für alle Teilnehmenden einer Region/eines Bereiches an wichtigen Entscheidungsprozessen der Regionen bzw. Bereiche mitzuwirken.

Die Grafik erläutert das Thema Teilnehmendenvertretung an der Hamburger Volkshochschule
Die Grafik zeigt, wie die Teilnehmendenvertretung an der Hamburger Volkshochschule funktioniert

Kurssprecher/innen

In jedem Kurs der VHS* mit mindestens 5 Terminen bietet die VHS den Teilnehmenden an, zu Beginn des Frühjahrs- und des Herbstsemesters – spätestens am dritten Kurstag – eine/n Kurssprecher/in und eine/n Stellvertreter/in zu wählen.

Die Kursleitenden erhalten von ihren Regionen bzw. Bereichen zu Beginn des Semesters einen Aufruf zur Kurssprecher/innenwahl. Sie veranlassen die Wahl und teilen den Geschäftsstellen Namen und Anschrift der Gewählten mit.

Über das anzuwendende Wahlverfahren entscheiden die Teilnehmenden. Kurssprecher/innen und Stellvertreter/innen werden für die Dauer des laufenden Kurses gewählt. Bei Kursen mit Folgekursen im Semester kann die Wahl für ein Semester gelten (Bedingung: Teilnahme im Kurs bzw. Folgekurs).

Kurssprecherversammlung

Der/die Regionalleiter/in bzw. Bereichsleiter/in lädt die gewählten Kurssprecher/innen und alle interessierten Teilnehmer/innen innerhalb von acht Wochen nach Beginn des Frühjahrs- bzw. des Herbstsemesters zur Versammlung der Kurssprecher/innen ein. Im Bedarfsfall können weitere Versammlungen im Laufe des Kalenderjahres durchgeführt werden.

In dieser Versammlung informiert er/sie über wichtige – die Teilnehmenden betreffenden – Fragen der VHS vor Ort. Die Kurssprecher/innen haben hier die Möglichkeit des Austauschs, der Weitergabe von Anregung und Kritik aus ihren Kursen an ihre Vertreter/innen sowie an die Mitarbeitenden der VHS.
In der ersten Kurssprecherversammlung jedes zweiten Jahres führt der/die Regionalleiter/in bzw. der/die Bereichsleiter/in die Wahl der Teilnehmervertretung für die Region/den Bereich durch. Wahlberechtigt sind nur die gewählten Kurssprecher/innen bzw. deren Stellvertreter/innen.

Teilnehmervertreter/innen

Die Teilnehmer/innenvertretung einer Region/eines Bereiches besteht aus mindestens zwei und höchstens fünf Kurssprecher/innen bzw. Teilnehmer/innen pro Region/Bereich.

Regionale / zentrale Teilnehmer-Vertreter/innen müssen nicht zwingend Kurssprecher/innen sein (passives Wahlrecht), allerdings ist Voraussetzung, dass sie zum Zeitpunkt der Wahl Teilnehmer/innen sind.
Teilnehmervertreter/innen werden jeweils für die Dauer von zwei Kalenderjahren gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Über das anzuwendende Wahlverfahren entscheiden die anwesenden Kurssprecher/innen. Über den Ablauf der Wahl und ihr Ergebnis ist ein Protokoll anzufertigen und bei der nächsten Kurssprecher/innen-Versammlung vorzulegen.

Die Teilnehmervertreter/innen der Region/des Bereiches wählen aus ihrer Mitte eine(n) Sprecher(in) und eine(n) Vertreter(in).

Regional-/ Bereichskonferenz

Es wird empfohlen, dass die in der Region bzw. im Bereich gewählten Teilnehmer-Vertreter/innen sowie die Kursleitervertreter/innen mindestens zwei Mal jährlich durch den/die Regionalleiter/in zu einer Regional- bzw. Bereichskonferenz eingeladen werden, an der auch die Geschäftsstellenleitung /-koordination sowie einzelne weitere Mitarbeitende der Region/ des Bereiches teilnehmen können.
In der Regional- bzw. Bereichskonferenz wird über Belange der Region bzw. des Bereiches informiert und beraten.

Treffen der Teilnehmervertreter/innen mit der Geschäftsführung

Die TN-Vertreter/innen aller Regionen und Bereiche der VHS treffen sich zweimal jährlich auf Einladung des Sprechers / der Sprecherin der Teilnehmenden mit der Geschäftsführung. Ziel dieser Treffen ist es, sich über die Belange der Teilnehmenden und über aktuelle und grundsätzliche Fragen der VHS-Entwicklung zu informieren und auszutauschen.

Bei Abstimmungen hat jede Region / zentrale Einheit jedoch nur 2 Stimmen. Zusätzlich bekommt HarAlt 1 Stimme. Insgesamt stehen den Regionen / zentralen Einheiten somit 13 Stimmen zu (ggf. + 4 Stimmen zentrale Einheiten Deutsch als Fremdsprache / Grundbildungszentrum); die Beschlussfähigkeit ist ab 7 Stimmen gegeben (resp. ab 9 Stimmen inkl. DaF / GBZ). Für Entscheidungen gilt die einfache Mehrheit (2 Stimmen je Region / zentrale Einheit, 1 Stimme HarAlt).

Im Rahmen dieser Versammlung findet im Januar jedes zweiten Jahres die Wahl eines/einer Sprechers/in und eines/einer Stellvertreters/in statt, der/die die Belange der Teilnehmenden gegenüber der VHS vertritt und als Ansprechpartner/in fungiert. Die Wahlperiode beträgt zwei Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich.

Informelle Interessenvertretung

Alle interessierten Teilnehmer/innen sind eingeladen, am zentralen Kundentag teilzunehmen, der in der Regel alle 2 Jahre stattfindet. Die Ergebnisse werden festgehalten und im darauf folgenden Treffen der Gesamt-Teilnehmervertretung erörtert. Regionale Formate der informellen Mitwirkung sind unabhängig davon möglich.
Die Verwaltung der Regionen bzw. Bereiche und die Leitung der VHS unterstützt die Teilnehmenden in der Organisation und Wahrnehmung ihrer Vertretungsaufgaben.

Die neue Mitwirkungsordnung tritt zum 01.09.2018 in Kraft.

* Die Regelung gilt für die Teilnehmende in den Kursen der Regionen sowie in Kursen des Grundbildungszentrums i.e.S. sowie in Kursen „Deutsch als Fremdsprache“ ab Kursstufe B1 aufwärts.

Stand: August 2018

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