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Ermäßigungen bei der VHS Hamburg

Ermäßigungen bei der VHS Hamburg

Die Hamburger Volkshochschule ist ein Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg. Sie hat von der Stadt einen anspruchsvollen Bildungsauftrag erhalten: Jeder Erwachsenen/jedem Erwachsenen einen ungehinderten Zugang zu Bildung zu ermöglichen - ganz gleich wie es um den privaten Geldbeutel bestellt sein mag.

Individuelle Förderung im Regelkursbereich (gültig ab dem 6.5.2024)

Wenn Sie am Tag Ihrer Anmeldung einer der unten genannten Personengruppen angehören, können Sie eine Ermäßigung von 10 % bis maximal bis zu 60 % erhalten, nicht jedoch auf die zusätzlichen Kosten** (siehe unten). 

  • Schüler:innen, Auszubildende, Studierende, Au-pairs, Teilnehmende am Bundesfreiwilligendienst oder am Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahr erhalten eine Ermäßigung von 50 % auf das Entgelt für alle gebuchten Kurse.
  • Schwerbehinderte mit mind. 50 % Behinderungsgrad erhalten eine Ermäßigung von 25 % auf das Entgelt für alle gebuchten Kurse.  
  • Rentner:innen, Pensionär:innen oder Personen über 65 Jahre erhalten eine Ermäßigung von 10 % auf das Entgelt für alle gebuchten Kurse.
  • Empfänger:innen von SGB II (Bürgergeld), SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung),  Asylbewerberleistungsgesetz und deren Ehepartner:innen ohne eigenes Einkommen, Arbeitslosengeld I, Wohngeld, Kindergeldzuschlag erhalten eine Ermäßigung von 60 % auf das Entgelt für alle gebuchten Veranstaltungen.
    Personen mit niedrigem Einkommen erhalten auf bei der VHS eingereichten und bewilligtem Antrag 60 % auf das Entgelt für alle gebuchten Veranstaltungen. 
  • Die Alphabetisierungskurse im Bereich Grundbildung sind für alle Teilnehmenden kostenfrei. 
  • Veranstaltungen der Jungen VHS werden bereits zu einem ermäßigten Entgelt angeboten. Eine weitere Ermäßigung ist bei diesen Veranstaltungen nicht mehr möglich.

Es kann nur ein Ermäßigungsgrund pro Anmeldung in Anspruch genommen werden. Bei Anmeldungen, für die Ihre Firma das Entgelt übernimmt, ist keine Ermäßigungsmöglichkeit gegeben.

Rabatte, die im Rahmen von Sonderaktionen gewährt werden, fallen unter spezielle Bedingungen, die Sie in den VHS-Zentren erfragen können.

Finanzieller Zuschuss

Wenn die Kosten einer VHS-Veranstaltung trotz Entgeltermäßigung für Sie zu hoch sind, können Sie einen finanziellen Zuschuss beim Förderverein Bildung für alle! e.V. beantragen. Anträge in allen VHS-Zentren oder über www.bildung-fuer-alle.eu.

**Zusatzentgelte

  • Materialumlagen (MK),
  • Nutzungspauschalen (NP),
  • Modellgelder,
  • Prüfungsgebühren,
  • Lehrwerke etc.

sind in voller Höhe ohne Ermäßigung zu zahlen.

Ausnahmen und Sonderfälle

Bei Anmeldungen, für die Ihre Firma das Entgelt übernimmt, ist keine Ermäßigungsmöglichkeit gegeben.

Kurse des VHS-Vereins Hamburg Ost e.V.
Kurse, die mit einem „ROV“ gekennzeichnet sind, sind Veranstaltungen des Volkshochschulvereins Hamburg Ost e.V. Für diese Kurse gelten abweichende Ermäßigungsmöglichkeiten nach den Teilnahmebedingungen des Vereins, die Sie in der Geschäftsstelle des Vereins, Berner Heerweg 183, einsehen können.

Weitere Informationen zum Ablauf der Anmeldung und der Abwicklung der Zahlung finden Sie in unseren Teilnahmebedingungen>>

Neukundenrabatt

Für Neukundinnen und Neukunden: Mit Ihrer BUDNI Karte erhalten Sie einen Willkommensrabatt von 20%* bei der erstmaligen Anmeldung zu einem VHS-Kurs.

Zusatzentgelte (Materialumlagen (MK), Nutzungspauschalen (NP), Modellgelder, Prüfungsgebühren, Lehrwerke etc.) sind in voller Höhe ohne Ermäßigung/Rabattierung zu zahlen.

*) Das Angebot gilt für alle Regelkurse**. Bereits vorliegende Anmeldungen können nicht nachträglich rabattiert werden. Eine Kombination mit anderen Vergünstigungen ist nicht möglich. 

Bei der persönlichen Anmeldung zeigen Sie bitte Ihre BUDNI Karte vor. Anmeldungen auf dem Postweg legen Sie bitte eine Kopie Ihrer Karte bei. Bei Internet-Anmeldungen schicken Sie uns eine Datei im Anhang oder senden Sie uns bitte auf dem Postweg nachträglich, vor Beginn des Kurses, eine Kopie Ihrer BUDNI Karte zu. Für die BUDNI-Spendenkarte erfolgen die Nachweise analog zur BUDNI-Karte. Bei Nutzung der BUDNI-App senden Sie uns bitte einen Screenshot Ihrer Kundennummer.

**) Gilt nicht für Auftragsmaßnahmen, wie z.B. Kooperationskurse mit Universitäten oder vom BAMF geförderte Integrations- und Berufssprachkurse.

Förderungen im Bereich Deutsch als Fremdsprache

Für Deutschkurse aus dem offenen Programm gelten ebenfalls die oben genannten Ermäßigungsregelungen. Integrationskurse, Berufssprachkurse, Prüfungen und der Einbürgerungstest samt Vorbereitungskurs unterliegen gesonderten Konditionen.

Was muss ich tun, um eine Entgeltermäßigung zu erhalten?

Möchten Sie eine Entgeltermäßigung in Anspruch nehmen, senden Sie uns bitte die entsprechenden Belege mit der Anmeldung zu oder legen Sie diese bei der Anmeldung im VHS-Zentrum vor. (z.B. Studienausweis, Azubi-Card, Freiwilligendienstausweis, Schüler:innen-Ausweis, Ausbildungsvertrag, Schwerbehindertenausweis, Rentenausweis, Ausweis, Kitabewilligungsbescheid des Jugendamtes, Bewilligungsbescheid der Bundesagentur für Arbeit und Besucherkarte, Leistungsbescheid des Sozialamtes, Wohngeldbescheid).

Fehlen die o.g. Unterlagen, werden Sie als Vollzahler:in gebucht. Reichen Sie in diesem Fall die erforderlichen Unterlagen bitte unbedingt spätestens bis zum 2. Veranstaltungstag, bei Wochenendveranstaltungen bis 1 Tag nach Veranstaltungsende ein. Andernfalls kann die Ermäßigung nicht berücksichtigt werden und es ist das volle Entgelt zu zahlen. Maßgebend ist das Eingangsdatum bei der VHS.

Weitere Informationen zum Ablauf der Anmeldung und der Abwicklung der Zahlung finden Sie in unseren Teilnahmebedingungen>>

Stand: 30.04.2024

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