Teilnahmebedingungen für Bildungsurlaube

Die Teilnahme an Bildungsurlauben ist grundsätzlich für Arbeitnehmer/innen vorgesehen. Sofern Restplätze vorhanden sind, können auch andere Teilnehmer/innen berücksichtigt werden. Bei den im Rahmen von Bildungsurlauben angebotenen Exkursionen und Reisen u. Ä. tritt die VHS im Sinne des Reisevertragsrechts nur als Vermittlerin auf, es sei denn, es ist anders geregelt. Es gelten die jeweiligen Rücktrittsbedingungen des Reiseveranstalters gemäß Reisevertragsrecht.

Anspruch

Nach dem Hamburgischen Bildungsurlaubsgesetz vom 21. Januar 1974 haben Sie einen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub, wenn Sie Ihren Arbeitsplatz in Hamburg haben und bereits länger als ein halbes Jahr bei demselben Arbeitgeber beschäftigt sind. Sie können dann innerhalb von zwei Kalenderjahren 10 Tage Bildungsurlaub nehmen, der nicht von Ihrem Erholungsurlaub abgezogen werden und Ihnen auch sonst keine beruflichen Nachteile bringen darf.

Anmeldung

Bitte senden Sie Ihre Anmeldung möglichst frühzeitig an das entsprechende VHS-Zentrum. Geben Sie bitte an, ob Sie eine Anmeldebestätigung nach dem Hamburgischen Bildungsurlaubsgesetz oder eines anderen Bundeslandes brauchen. Sie erhalten von uns eine Anmeldebestätigung. Bitte legen Sie diese vor, wenn Sie bei Ihrem Arbeitgeber die Freistellung für den Bildungsurlaub anmelden. Der Antrag auf Freistellung soll dem Arbeitgeber sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung vorliegen.

Zahlung

Durch die Anmeldung verpflichten Sie sich zur Zahlung des Entgelts. Nach Erteilung eines gültigen SEPA-Lastschriftmandats wird das Entgelt von Ihrem Konto eingezogen, andernfalls erhalten Sie eine Rechnung zur Überweisung. Bei Kursbeginn vom 1. bis zum 15. des Monats wird das Entgelt am 8. des Folgemonats per SEPALastschrift von Ihrem Konto eingezogen. Bei Kursbeginn vom 16. bis zum Monatsende wird das Entgelt am 23. des Folgemonats per SEPA-Lastschrift von Ihrem Konto eingezogen. Bei Nichteinlösung der Lastschrift wird einige Tage später die Lastschrift wiederholt und die Bearbeitung dieser Forderung unter Wahrung der Datenschutzbestimmungen an ein Inkasso-Unternehmen übergeben. Dies geschieht ebenso mit offenen Forderungen aus ausstehenden Überweisungen. In diesem Fall können Ihnen weitere Kosten entstehen. Beträgt das Entgelt einer Veranstaltung mehr als 150 €, räumt die VHS Ihnen die Möglichkeit einer Teilzahlung ein. Nähere Informationen erhalten Sie in Ihrem VHS-Zentrum. Hinweis: Innerhalb von acht Wochen nach Belastungsdatum können Sie die Erstattung des belasteten Betrages von Ihrem Kreditinstitut verlangen. Es gelten dabei die Bedingungen Ihres Kreditinstituts. Widerruf: Bis zur Ausführung der Lastschrift können Sie der VHS das SEPA-Lastschriftmandat entziehen.

Entgeltermäßigung

Einzelheiten siehe allgemeine Teilnahmebedingungen. Das Mindestentgelt beträgt 75 €. Zusätzliche Kosten wie Materialumlagen (MK), weitere Unterrichtsmaterialien, Nutzungspauschalen (NP), Prüfungsgebühren, Lehrwerke etc. sind von Ermäßigungen ausgeschlossen. Bildungsurlaube sind auf der jeweiligen Kursseite gekennzeichnet.

Bescheinigung

Nach Beendigung des Bildungsurlaubs erhalten Sie von uns eine Bescheinigung, die Sie Ihrem Arbeitgeber auf Verlangen vorlegen müssen.

Versicherung

Wir weisen darauf hin, dass Sie im Bildungsurlaub nicht durch die VHS versichert sind. Wir empfehlen Ihnen bei einem Bildungsurlaub außerhalb Hamburgs den Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung und einer Reise-Unfallversicherung.

Rücktritt

Bei Bildungsurlauben, die in Hamburg stattfinden, können Sie bis 14 Tage vor Beginn schriftlich zurücktreten. Die Rücktrittsfrist für Veranstaltungen, die außerhalb Hamburgs stattfinden, beträgt in der Regel 4 Wochen, im Einzelfall können längere Rücktrittsfristen gelten. Über die besonderen Teilnahmebedingungen für Bildungsurlaube hinaus gelten die Regelungen der allgemeinen Teilnahmebedingungen, auch einsehbar unter www.vhs-hamburg.de.

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