- Der Rücktritt kann nur schriftlich erklärt werden und muss spätestens einen Werktag vor Prüfungsbeginn in der Volkshochschule eingegangen sein. Danach ist ein Rücktritt nicht möglich, d.h. das volle Prüfungsentgelt wird fällig. Bis 14 Tage vor Prüfungsbeginn ist der Rücktritt kostenfrei, danach wird eine Bearbeitungspauschale von 50 € erhoben.
- Nichterscheinen zur Prüfung gilt nicht als Rücktritt.
- Ein außerordentlicher Rücktritt aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt (z.B. Krankheit). Der Rücktrittsgrund muss innerhalb von 5 Werktagen nach dem Prüfungstermin schriftlich glaubhaft gemacht werden (z.B. bei Krankheit: Vorlage eines ärztlichen Attests). In diesem Fall wird nur die Bearbeitungspauschale fällig (siehe 1.).