Rechtliche Betreuung vermeiden durch Vorsorge
In Kooperation mit der Beratungsstelle rechtliche Betreuung und Vorsorgevollmacht
Für den Fall, dass Sie krankheitsbedingt nicht selbst entscheiden oder handeln können, benötigen Sie eine rechtliche Vertretung.
Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie Menschen Ihres Vertrauens, Sie in Ihrem Sinne rechtlich zu vertreten. Ohne eine solche Vollmacht richtet ein Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung für Sie ein.
In diesem Vortag werden folgende Fragen behandelt: Wie unterscheiden sich diese beiden Formen rechtlicher Vertretung? Wie sieht eine gute und angemessene Vertretung aus?
Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie Menschen Ihres Vertrauens, Sie in Ihrem Sinne rechtlich zu vertreten. Ohne eine solche Vollmacht richtet ein Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung für Sie ein.
In diesem Vortag werden folgende Fragen behandelt: Wie unterscheiden sich diese beiden Formen rechtlicher Vertretung? Wie sieht eine gute und angemessene Vertretung aus?
Wichtige Hinweise
In Kooperation mit der Fachamt für Hilfen nach dem Betreuungsgesetz. Es fallen keine Kosten an.
Ein Kurs von Christina Mohrmann
Bei der VHS seit 2024
Christina Mohrmann ist seit 2018 im Arbeitsfeld „Betreuungsrecht“ tätig. Die Sozialpädagogin und Sozialarbeiterin hat sich schon zu Studienzeiten auf den Bereich des Erwachsenenschutzes fokussiert. Sie beschäftigt sich seitdem schwerpunktmäßig mit der Beratung und Fortbildung zur rechtlichen Selbstbestimmung und individuellen Vorsorge. Im Jahr 2023 begann sie ihre berufliche Tätigkeit bei der Betreuungsstelle Hamburg. Hier ist sie heute als Mitarbeiterin der bundesweit einzigen Beratungsstelle für rechtliche Betreuung und Vorsorgevollmacht tätig.
Kurstermine & Kursorte
Mi. 04.12.24 um 16:00 - 18:00 | VHS-Zentrum Nord |