Rechtliche Betreuung vermeiden durch Vorsorge
In Kooperation mit der Beratungsstelle rechtliche Betreuung und Vorsorgevollmacht
Für den Fall, dass Sie krankheitsbedingt nicht selbst entscheiden oder handeln können, benötigen Sie eine rechtliche Vertretung.
Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie Menschen Ihres Vertrauens, Sie in Ihrem Sinne rechtlich zu vertreten. Ohne eine solche Vollmacht richtet ein Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung für Sie ein.
In diesem Vortag werden folgende Fragen behandelt: Wie unterscheiden sich diese beiden Formen rechtlicher Vertretung? Wie sieht eine gute und angemessene Vertretung aus?
Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie Menschen Ihres Vertrauens, Sie in Ihrem Sinne rechtlich zu vertreten. Ohne eine solche Vollmacht richtet ein Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung für Sie ein.
In diesem Vortag werden folgende Fragen behandelt: Wie unterscheiden sich diese beiden Formen rechtlicher Vertretung? Wie sieht eine gute und angemessene Vertretung aus?
Wichtige Hinweise
In Kooperation mit der Fachamt für Hilfen nach dem Betreuungsgesetz. Es fallen keine Kosten an.
Ein Kurs von Hermann Middendorf
Bei der VHS seit 2004
Hermann Middendorf ist seit 1996 im Berufsfeld "Betreuungsrecht" beschäftigt. Der Sozialpädagoge arbeitete bei Betreuungsvereinen in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und in Hamburg. Neben der eigentlichen Betreuungstätigkeit hat er schwerpunktmäßig in der Gewinnung, Begleitung und Fortbildung von ehrenamtlichen Betreuungspersonen gewirkt. Im Jahr 2015 begann er seine Tätigkeit bei der Betreuungsstelle Hamburg. Hier ist er heute als Mitarbeiter der bundesweit ersten Beratungsstelle für rechtliche Betreuung und Vorsorgevollmacht tätig.
Kurstermine & Kursorte
Mi. 15.01.25 um 16:00 - 18:00 | VHS-Zentrum Mitte |