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Lieferkettensorgfalt leicht gemacht: So bleiben Sie als Auftragnehmer oder Auftragnehmerin gefragt
VHS to Huus – Onlinevortrag
Unternehmer:innen und Führungskräfte kleiner und mittlerer Betriebe (KMU), sowie freiberuflich oder selbständig Tätige sind gesetzlich nicht verpflichtet, die Lieferkettensorgfalt einzuhalten. Dieses Gesetz ist ab 1.1.2024 für Unternehmen erst ab 1.000 Mitarbeitenden verpflichtend. Allerdings betrifft es die „Nichtverpflichteten“, sofern sie für ein verpflichtetes Unternehmen arbeiten. Dann entsteht ein Vertragsverhältnis und die „Großen“ fordern dann von den „Kleinen“ einen entsprechenden Nachweis.
Anja Mýrdal zeigt in diesem Vortrag auf, wie Sie ganz praktisch auf relativ kostengünstige Art und Weise nachweisen können, dass Sie sich mit diesem Thema beschäftigt haben.
So können Sie Zulieferer für das größere Unternehmen bleiben.
Anja Mýrdal zeigt in diesem Vortrag auf, wie Sie ganz praktisch auf relativ kostengünstige Art und Weise nachweisen können, dass Sie sich mit diesem Thema beschäftigt haben.
So können Sie Zulieferer für das größere Unternehmen bleiben.